Änderungen im Lebensmittelrecht seit 2005
Es gibt umfangreiche Änderungen im Lebensmittelrecht.
Mit dem Ziel, das Hygienerecht zusammenzufassen, es übersichtlicher, einfacher und schlüssiger zu gestalten, hat im April 2004 die Europäische Kommission ein umfassendes Paket zur Neuordnung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygiene- und Veterinärrechts in Form von vier Verordnung veröffentlicht. Diese sind bereits in Kraft getreten. Die Anwendung dieser 4 Verordnungen erfolgt seit 01.01.2006.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Ausdehnung der Hygienevorschriften auf die Urproduktion, die weitgehende Aufhebung von spezialrechtlichen Vorschriften und die Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe der EU-Basis-Verordnung 178/2002. Die EU-Basis-Verordnung bildet die Grundlage für die neuen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der Lebensmittelsicherheit. Mit ihr werden die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts festgelegt. Sie sieht die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor und hält Verfahren zur Lebensmittelsicherheit fest.
Des weiteren ersetzt das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB) seit dem 7.9.2005 das ehemalige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
In dem Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts werden erstmals Futtermittel (LFGB) als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese Kette einbezogen. Deshalb wird in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt.
Im August 2007 wurden die nationalen Durchführungsbestimmungen zum EU-Hygienepaket veröffentlicht und sind in Kraft getreten.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE:
- EU-Basis-Verordnung trat am 01. Januar 2005 in allen Teilen in Kraft
- mit Inkrafttreten des Lebensmittel- und des Futtermittelgesetzbuches (LFGB) trat das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) außer Kraft
- seit 1.1.06 Anwendung der EU Hygiene- Verordnungen
- Durch die unmittelbar geltende EU-Verordnungen wird das nationale Hygienerecht weitgehend ersetzt.
- Es wird die allgemeine Hygieneverordnung einheitlich gelten von der Urproduktion bis zur Abgabe an Verbraucher
- Die "Leitlinien für eine gute Hygienepraxis" der einzelnen Branchen gewinnen an Bedeutung.
- Festschreibung der Dokumentationspflicht für die Eigenkontrollmaßnahmen (ausgenommen die Urproduktion)
- Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln seit 1.1.05
- Herstellung zusammengesetzter Erzeugnisse mit Zutaten tierischen Ursprungs wird nicht mehr zulassungspflichtig
- Vereinheitlichung der Identitätskennzeichen für zugelassene Betriebe
- Einheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung mit Anhängen zu allgemeinen Hygienevorschriften und für die Primärproduktion und für sonstige Betriebsstätten
- Ergänzend zur Lebensmittelhygiene-Verordnung gibt es für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten eine Verordnung mit spezifische Hygienevorschriften (gilt ausschliesslich für unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie für Lebensmittel, die aus der Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer Erzeugnisse hervorgegangen sind)
- Lebensmittelunternehmen, die diesen spezifischen Vorschriften unterfallen, sind zulassungspflichtig.
- Regelungen zur Zulassung und deren Antragstellung finden sich in den Durchführungsbestimmungen der LMHV Tier.
Ein Einblick ins neue Hygienerecht in PDF Form
Es sind stets die neusten Fassungen zu beachten. Hierfür kann keine Garantie übernommen werden.
VERORDNUNG (EG) Nr. 178/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
(EU-Basis-Verordnung) Stand 18.07.2009
VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene Stand 31.03.2009
VERORDNUNG (EG) Nr. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Stand 25.06.2010
VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs Stand 31.3.09
VERORDNUNG (EG) Nr. 882/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
Stand 18.07.2009
VERORDNUNG (EG) Nr. 2073/2005 DER KOMMISSION vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel Stand 28.04.2010
BLL Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis zur Anpassung der Probenahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischzubereitungen herstellen
Stand 18.11.2009
Die Leitlinie für Gute Verfahrenspraxis steht im Kontext zur Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene.
VERORDNUNG (EG) Nr. 2074/2005 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 882/ 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen amtlichen Kontrollen, zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004
Stand 18.10.2008
Verordnung (EG) Nr. 1162/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Festlegung von Übergangsregelungen für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates
Stand 01.12.2009
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Stand 27.04.2010
Nationale Durchführungsbestimmungen zum EU Hygienepaket
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (LFGB)
Stand 03.08.2009
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln - LMHV - Lebensmittelhygiene-Verordnung-
Stand 11.05.2010
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs -Tier-LMHV -
Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung Stand 11.05.2010
AVV LmH - AVV Lebensmittelhygiene
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis Stand 25.11.2009
Bekanntmachung der grundsätzlichen Ausführungen der Projektgruppe
"Erarbeitung risikobasierter Anforderungen an die Zulassung von Betrieben" der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflgelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Lnderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (AFFL)
vom 25. August 2009 (BAnz. S. 3256)
Verordnungen der Europäischen Union treten unmittelbar in Kraft.
Richtlinien der Europäischen Union müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Es sind stets die neusten Fassungen zu beachten! Hierfür kann keine Garantie übernommen werden.