Jeder Verbraucher hat das Recht sich über Abweichungen von der Verbraucher- erwartung bei Lebensmitteln, Kosmetikartikeln oder Bedarfsgegenständen, die er im Handel, Versand oder im gastronomischen Bereich erworben hat, zu beschweren.
Abweichungen von der Verbrauchererwartung können sich bemerkbar machen durch:
Die Beschwerde ist an die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung, Abteilung Lebensmittelüberwachung, zu richten.
AUSNAHME:
Sofern der Verbraucher den Verdacht hat, dass eine kriminelle Energie vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde einzuschalten.
Folgendes ist durch den Verbraucher zu beachten:
Sofern Sie von dem Ihnen verdächtigen Produkt noch einen Restbestand haben, sollten Sie diesen, sofern leicht verderblich, kühl lagern oder nach Rücksprache mit der Behörde tiefgefrieren.
Sofern noch vorhanden, die Originalverpackung für den Lebensmittelkontrolleur bereithalten.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Die zuständige Lebensmittelüberwachung wird das von Ihnen verdächtigte Produkt und eine Vergleichsprobe aus dem gleichen Gewerbebetrieb, in dem Sie ihr Produkt erworben haben (möglichst mit der gleichen Charge) an das zuständige Untersuchungsamt einsenden. Dort werden die Produkte unter Berücksichtigung ihrer Angaben untersucht.
Das Untersuchungsergebnis entscheidet über die einzuleitenden Maßnahmen.
Dies können sein:
Kontakt zu ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde finden Sie hier.
Die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur/ -in